EU-Bürger können bei touristischen Reisen anstelle der oben genannten Dokumente auch Hotelbuchungen mit einer maximalen Buchungsdauer von 10 Tagen vorlegen. (In diesem Fall wird das Visum für die Dauer der Buchung erteilt). Die Bestätigung der Hotelreservierung soll auf dem Firmenbogen des Hotels ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt sein. Die Ausdrücke von www.booking.com und anderen ähnlichen Webseiten werden als Bestätigung nicht akzeptiert.
Personen, die in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind
Für die Personen, die in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind, eine der Unterlagen:
• Kopie der Bescheinigung über das Ablegen der Staatsangehörigkeit der UdSSR oder eines anderen postsowjetischen Staates;
• Kopie der Einbürgerungsurkunde für Deutschland (und Kopie des sowjetischen Passes, wenn vorhanden);
• Kopie der amtlichen Registrierung (Registrierschein).
Die Minderjährigen, deren Mutter oder Vater in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind
Falls die Minderjährigen früher die belarussische Staatsangehörigkeit hatten:• Kopie der Ausbürgerungsurkunde
Ansonsten die folgenden Unterlagen:
• Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen;
• Kopien der wichtigsten Seiten (mit Passfoto) der Pässe von den Eltern;
• Kopie des Dokumentes, das den Verlust der vorherigen Staatsangehörigkeit der Eltern bestätigt.